Zu Ferienbeginn herrscht Hochbetrieb auf dem Stuttgarter Flughafen. Foto: dpa

Ein paar Tage vor dem offiziellen Ferienbeginn in den Urlaub starten? Dazu müssen Schüler die Genehmigung der Schule haben. Sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen hat.

Stuttgart - Da lockt mal der günstige Flug für die ganze Familie drei Tage vor Ferienbeginn, oder man will mal wieder mit den Cousinen und Cousins aus Rheinland-Pfalz eine Runde im Pool drehen. Es gibt – aus Sicht der Schüler und Eltern – sicher viele gute Gründe, ein paar Tage früher in den Urlaub zu starten, als das Schuljahr endet. Aber das kann teuer werden, wenn es von der Schule nicht erlaubt ist: Wer die Ferien ohne Zustimmung eigenmächtig verlängert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und dafür kann eine Geldbuße fällig werden, wie es das Schulgesetz regelt, teilt Sven Matis, der Pressesprecher der Stadt Stuttgart, mit.

Die Geldbuße beträgt 150 Euro pro Tag

Die Geldbuße ist auf 150 Euro pro Tag und Erziehungsberechtigten festgelegt, erläutert Matis. Die maximale Geldbuße liege bei 1000 Euro, die genaue Höhe werde von der Bußgeldstelle festgelegt. In den Jahren 2011 bis 2016 hat die Stadt 100 000 Euro an Bußgeldern wegen unerlaubt fehlender Schulkinder am Ferienanfang oder Ferienende erhalten. Die Stadt Stuttgart registriere pro Jahr etwa 300 Schulverstöße dieser Art, fügt der Sprecher hinzu. Die Verstöße werden in der Regel durch die Schule angezeigt, in Einzelfällen meldet sie die Polizei.

„Wir machen keine gezielte Jagd auf Schulschwänzer“, sagt Steffen Zaiser, der Sprecher der Bundespolizeidirektion. Die Bundespolizei ist für die Sicherheit an Flughäfen zuständig. „Wenn uns bei einer Kontrolle, die wir aus anderen Gründen machen, ein Schüler auffällt, dann melden wir das natürlich“, erläutert er. Es handele sich aber um wenige Einzelfälle, betont Zaiser.