Feinstaub bleibt Feinstaub: Der Stuttgarter Gemeinderat stimmte gegen die verbale Kosmetik. Foto: dpa

Das Facelifting fällt aus. Die Christdemokraten im Stuttgarter Gemeinderat scheitern mit ihrer Idee, den „Feinstaubalarm“ abzuschaffen und durch den „Luftreinhaltestag“ zu ersetzen.

Stuttgart - Die CDU-Fraktion im Gemeinderat ist damit gescheitert, den vor zwei Jahren in der Landeshauptstadt eingeführten Begriff Feinstaubalarm in „Luftreinhaltetag“ umzubenennen. Mit der Mehrheit von Grünen, SPD und SÖS/Linke-plus sowie OB Fritz Kuhn (Grüne) votierte das Plenum am Donnerstagabend mit 28 zu 24 Stimmen gegen den Antrag. Drei Stadträte der Freien Wähler sowie Michael Conz (FDP) unterstützten die Unionsforderung. Es gab vier Enthaltungen. Dagegen konnten Kuhn, die Grünen und SÖS/Linke-plus mit 20 von insgesamt 54 abgegebenen Stimmen nicht verhindern, dass dem Land in der Stellungnahme zum Entwurf des neuen Luftreinhalteplans der Verzicht auf temporäre und straßenbezogene Fahrverbote im Jahr 2018 empfohlen wird. Diese Verbote würden sich auf Dieselfahrzeuge beziehen, die nicht die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen. Sie würden an besonders schadstoffträchtigen Tagen in Teilen des Stadtkessels oder eventuell nur am Brennpunkt Neckartor gelten.

Zu Beginn der Sitzung hatte CDU-Fraktionschef Alexander Kotz erfolglos argumentiert, durch den Begriff Feinstaubalarm werde die Luft im Talkessel weder besser noch schlechter. Er überzeichne die Situation und schädige nachhaltig das Image der Stadt. Kotz warf dem Oberbürgermeister vor, die Bezeichnung vor zwei Jahren ohne formale Abstimmung eingeführt zu haben. In ihrem Antrag vom Februar hatte die CDU zudem behauptet, Touristen, Studierende und Arbeitssuchende würden dadurch abgehalten, nach Stuttgart zu kommen. Statistisch betrachtet lässt sich diese Behauptung allerdings nicht aufrecht erhalten.

Nicht der Begriff sei das Problem

Der Rathauschef hielt Kotz entgegen, nicht der Begriff sei das Problem, sondern der Feinstaub. Der Alarm habe „die Leute aufgerüttelt“ und sensibilisiert. Er sei mittlerweile deutschlandweit bekannt. Kuhn: „Man muss offen über das Problem sprechen und nicht in einer beschönigenden Art.“

Grünen-Fraktionschef Andreas Winter hieb in die gleiche Kerbe: Die CDU wolle ja auch an Luftreinhaltungstagen schmutzige Dieselautos fahren lassen. Der Begriff Feinstaubalarm sei durchaus ein wichtiges und richtiges Signal an die Bevölkerung, aber auch an die Automobilindustrie. „Man sollte die Dinge schon beim Namen nennen“, so Winter. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Körner räumte zwar ein, der Begriff Feinstaubalarm habe der Stadt nicht gutgetan. „Der Name ist in der Welt“, erklärte Körner. Der Gemeinderat würde sich durch eine Namensänderung lächerlich machen. Luigi Pantisano (SÖS/Linke-plus) sprach von einem „schlechten Schauspiel“ der Unionsfraktion und zog die Analogie zu anderen Warnungen: „Niemand würde auf die Idee kommen, eine Terrorwarnung durch den Begriff Sicherheitstag zu ersetzen.“ Lothar Maier (AfD) und Jürgen Zeeb (Freie Wähler) dagegen sprangen der CDU bei. Der Feinstaubalarm schüre Ängste bei der Bevölkerung. Maier: „Die Leute fragen sich inzwischen, ob es gefährlich ist, nach Stuttgart zu kommen.“ Mit dem Resultat der Abstimmung scheint klar, dass am 15. Oktober 2017 in Stuttgart die nächste Feinstaubalarm-Periode beginnen wird.

Schädlich für das Image der Stadt

Im Ringen um die Stellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplans ging Kuhn auf Distanz zu der Position, die unter der Regie von CDU und SPD im Umwelt- und Technik-Ausschuss zustande gekommen war. Er könne sie in der Summe nicht mittragen, wenngleich er beispielsweise die Bekenntnisse zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs sehr begrüße. Entsprechend der Gemeindeordnung und aus Respekt vor dem Gemeinderat werde er aber diese Stellungnahme als Position der Stadt gegenüber dem Land vertreten. Und natürlich sei sie nicht irgendeine von rund 200 Stellungnahmen, sondern die Wichtigste.

Kuhn sagte aber auch deutlich: „Ich halte es für falsch, dass wir uns in dieser Frage den Gerichten ausliefern.“ Nun müsse man sehen, was das Verwaltungsgericht in der Verhandlung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Maßnahmen gegen die erhöhte Stickstoffdioxidwerte für richtig befinde. Die Ratsmehrheit habe drei Varianten möglicher kurzfristiger Fahrverbote verworfen, die dem Gesundheitsschutz der Einwohner gedient hätten. Dass der Rat einstimmig bei stadtweiten Verkehrsbeschränkungen mitmachen würde, wenn es eine Blaue Plakette gäbe und 80 Prozent der Autos entsprechende Anforderungen erfüllen würden, sei gut. Aber die Union in der Bundesregierung habe diesen Weg bisher verbaut, so Oberbürgermeister Fritz Kuhn.