Nach der Tat hatte sich der Mann Kaffee gekocht und dann in der Wohnung des Opfers eine EC-Karte samt Pin-Nummer für die Flucht gestohlen. Foto: dpa

Ein 42-Jähriger Krankenpfleger ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann erwürgte seine Geliebte im Bett. Laut Landgericht Hannover sei er trotz seines Alkoholkonsums voll schuldfähig.

Hannover - Für den Mord an seiner Geliebten muss ein 42 Jahre alter Krankenpfleger aus Hannover lebenslang ins Gefängnis. Damit folgte das Landgericht Hannover am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Der Mann hatte gestanden, die 29-Jährige aus Bad Nenndorf Anfang April nachts im Bett seiner Wohnung erwürgt zu haben, ein Motiv konnte er aber nicht nennen. Den Gewaltausbruch führte er auf seinen hohen Alkoholpegel zurück. Der Pfleger hatte die Leiche danach in einem Wald abgelegt und war zunächst nach England geflüchtet.

Täter und Opfer haben einander uneingeschränkt vertraut

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch: „Das Schwurgericht hat kein Motiv für diese Tat feststellen können.“ Fest stehe aber, dass der 42-Jährige die junge Frau mit direktem Vorsatz getötet habe. „Wir haben überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Tat heimtückisch war.“ Täter und Opfer seien in einer Situation gewesen, in der man einander uneingeschränkt vertraue und nicht mit einem Angriff rechne.

Der Staatsanwaltschaft zufolge tötete der Mann aus Wut und Frustration, weil die junge Frau eine Berührung von ihm als „nicht schön“ bezeichnet hatte. Das Opfer hatte den Pfleger Anfang 2015 als Patientin im Krankenhaus kennengelernt. Die beiden hatten sich im Laufe der zwei Jahre etwa zwölf Mal zum Sex verabredet - die Frau wünschte sich im Gegensatz zu ihm aber eine ernsthafte Beziehung.

Zuerst hat der Täter sich in der Wohnung Kaffee gekocht

In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte sich an die Mutter der Getöteten gewandt und wortreich seine Reue ausgedrückt. „Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass ich zu so einer Tat fähig bin“, sagte der 42-Jährige, der sich nach dem Verbrechen zunächst einen Kaffee gekocht und dann in der Wohnung des Opfers eine EC-Karte samt Pin-Nummer für die Flucht gestohlen hatte.

Nach Überzeugung der Verteidigung war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig, weil er zuvor Bier, Wein, Gin Tonic und Tee mit Rum getrunken habe. Aus diesem Grund will der Anwalt des 42-Jährigen das Urteil anfechten.