Stalking ist Psychoterror. Foto: dpa

2015 hat ein Mann seine ehemalige Freundin durch Psychoterror in den Tod getrieben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das spektakuläre Urteil des Landgerichts Stuttgart in diesem Fall jetzt für rechtens befunden.

Stuttgart/Karlsruhe - Das Landgericht Stuttgart hat ein Kapitel Justizgeschichte geschrieben. Im März hatte die 1. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richterin Regina Rieker-Müller einen Mann wegen Nachstellung mit Todesfolge zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ein solches Stalking-Urteil hatte es bis dato bundesweit noch nicht gegeben. Der Angeklagte legte Revision ein – indessen vergebens. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision jetzt verworfen und somit das Stuttgarter Urteil bestätigt.

Der heute 49 Jahre alte Mann hatte im Herbst 2014 eine 43-jährige Frau aus Filderstadt kennengelernt. „Fröhlich und lebensbejahend“ sei die Frau damals gewesen, so Richterin Rieker-Müller im Prozess. Die Beziehung war aber nach wenigen Monaten auseinandergegangen. Es folgte ein Martyrium: Denn fortan überzog der gebürtige Hamburger, der als Personalreferent arbeitete, die Speditionskauffrau mit Psychoterror. Allein in einer Nacht im Februar 2015 schickte der Mann dem Opfer 111 Textnachrichten. Aufs Band sprach er ihr: „Du bist tot.“ Der Mann passte die Frau ab, zerstach Reifen, beleidigte sie und schwärzte sie in ihrer Firma an. Acht Monate später, im November 2015, erhängte sich die Frau in ihrem Keller. Deren besorgte Eltern fanden deren Leichnam. Die Frau hatte bereits Monate zuvor versucht, sich per Stromschlag in der Badewanne selbst zu töten. Der Angeklagte seinerseits terrorisierte und bedrohte in jener Zeit noch mehrere andere Frauen und versuchte sie zu erpressen.

Mehrere Frauen verfolgt und gequält

Die acht Monate zwischen dem letzten Stalking und dem Suizid der Speditionskauffrau aus Filderstadt waren schließlich der Knackpunkt. Der psychiatrische Gutachter und dann auch die Staatsanwältin waren zwar im Verfahren zu der Ansicht gelangt, der Selbstmord der Frau und das Stalking könnten nicht in einen kausalen Zusammenhang gebracht werden.

Die 1. Schwurgerichtskammer sah es aber anders. „Der Suizid ist auf die Taten des Angeklagten zurückzuführen“, so Richterin Rieker-Müller in der Urteilsbegründung der Kammer. Der Mann hätte die dramatischen Folgen seines aggressiven und bösartigen Tuns voraussehen und verhindern können, so die Richterin.

Die Kammer verurteilte den Mann schließlich wegen Nachstellung mit Todesfolge und mehrerer anderer Delikte zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Der BGH ging nun mit diesem Urteil konform.