Auch in Esslingen, Nürtingen und Kirchheim können Gründungswillige einen Mietkostenzuschuss beantragen. Foto: imago/CHROMORANGE/imago stock&people

Die Filderstädter Wirtschaftsförderung hat zusammen mit Esslingen, Nürtingen und Kirchheim ein Projekt erarbeitet, das Existenzgründerinnen und -gründer im ersten Betriebsjahr unterstützen soll. Wie sind die Bedingungen?

Existenzgründerinnen und -gründern winkt im Kreis Esslingen ein Mietkostenzuschuss. Der Verwaltungsausschuss des Filderstädter Gemeinderats hat einhellig einem Konzept zugestimmt, das im ersten Betriebsjahr eine monatliche Unterstützung in Höhe von 250 Euro vorsieht. Unter die Arme greifen will man in diesem, im kommenden und im Jahr 2026 jeweils bis zu vier Start-ups. Somit können in Filderstadt in Summe bis zu zwölf Gründungswillige in den Genuss der Anschubförderung kommen. Von den 36 000 Euro, die das die Stadt alles in allem kosten würde, übernimmt der Verband Region Stuttgart über ein „Programm zur Kofinanzierung regionaler Modellprojekte und Kooperationen im Bereich Wirtschaft und Tourismus“ die Hälfe. 1000 Euro pro Jahr rechnet die Stadt für die Werbung und Netzwerkveranstaltungen zudem obendrauf.

Aufgesetzt hat das Konzept das Filderstädter Referat für Wirtschaft und Marketing. Mit dem Mietkostenzuschuss will man gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Filderstadt will sich als gutes Pflaster für innovative Start-ups hervortun und sie in die Stadt locken. Damit erhofft man sich, die Stadtteilzentren – dort kämpft die Stadt seit Langem mit immer mehr Leerstand – und auch die Gewerbegebiete zu beleben. „Wir wollen Partner sein und in Kontakt bleiben“, sagte Eva-Maria Jörg, die Leiterin, in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses. Und das fruchtet offenbar jetzt schon. Obwohl das Förderprojekt offiziell erst im Mai starten soll, liegen schon drei konkrete Anfragen vor. „Ab Mai erwarten wir sehr schnell die Bewerbungen“, sagte Eva-Maria Jörg.

Filderstadt ist mit der Idee nicht allein, sondern hat sie mit den Nachbarkommunen Esslingen, Nürtingen und Kirchheim erarbeitet. Zum einen soll die Kooperation zwischen den vier Wirtschaftsförderungen ausgebaut werden, zum anderen soll so ein nachteiliger interkommunaler Wettbewerb in der Gründungsförderung verhindert werden. Will heißen: Auch in Esslingen, Nürtingen und Kirchheim können Gründungswillige einen Mietkostenzuschuss beantragen. Sie müssen aber auch bestimmte Kriterien erfüllen. Für Filderstadt gilt, dass es in jedem Fall Neugründungen sein müssen. „Bestehende Unternehmen sind ausgeschlossen von der Förderungen“, sagte Eva-Maria Jörg, auch der Mietvertrag dürfe noch nicht geschlossen sein. Ein Firmensitz im Stadtgebiet ist ebenso obligatorisch wie ein Betätigungsfeld, von dem auch Menschen vor Ort und in der Region profitieren können. Bewerten werden die Bewerbungen die Fachämter und, sollte es sich um eine Innenstadtlage handeln, auch der DGHI, der örtliche Gewerbe- und Handelsverband. Den Firmen vor Ort will man möglichst keine Konkurrenz machen. Eva-Maria Jörg betont: „Wir wollen Leerstände reduzieren, aber wir werden genau hinschauen: Was möchten wir dann?“