Pendlern, die infolge des in Stuttgart ab 2018 geplanten Fahrverbots nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen, drohen Lohneinbußen. (Symbolfoto) Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Pendlern, die infolge des in Stuttgart ab 2018 geplanten Fahrverbots nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen, drohen Lohneinbußen. Der Dachverband der 43 Arbeitgeberverbände im Südwesten lehnt deshalb unter anderem den Entwurf des Luftreinhalteplans für Stuttgart ab.

Stuttgart - „Als Arbeitgeberverbände stellen wir vor allem klar, dass Arbeitgeber nicht zur Bezahlung entfallener Arbeitszeit verpflichtet sind, wenn Beschäftigte aufgrund der Fahrverbote nicht oder verspätet zur Arbeit kommen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Dachverbandes Peer-Michael Dick am Donnerstag in Stuttgart. Er verwies darauf, dass auch bei witterungsbedingten Gründen für Verspätungen wie etwa Glatteis Lohnkürzungen möglich sind. Der Dachverband der 43 Arbeitgeberverbände im Südwesten lehnt den Entwurf des Luftreinhalteplans für Stuttgart ab.

Einschränkungen für Autofahrer

Das Verkehrsministerium wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Der Plan sieht Einschränkungen für Autofahrer vor. An Tagen mit hoher Schadstoffbelastung sind Fahrverbote für ältere Diesel vorgesehen, die die jüngste Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Dieser Punkt ist besonders umstritten. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte dabei auf die geplanten zahlreichen Ausnahmen hingewiesen.

Das Stuttgarter Neckartor gilt als schmutzigste Kreuzung Deutschlands. Dort werden die Feinstaub-Grenzwerte regelmäßig überschritten. Der Luftreinhalteplan sieht auch einen Ausbau des Nahverkehrs sowie eine Förderung der Elektromobilität oder die Umstellung des öffentlichen Fuhrparks auf schadstoffarme Fahrzeuge vor. Ende August soll er in Kraft treten.