Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht keine andere Möglichkeit als ein Fahrverbot, um die Gesundheit der Bürger effektiv zu schützen.

Stuttgart - Die 13. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgericht hat am Freitagmorgen der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab 2018 bestätigt. Euro-6-Diesel wären von dem Verbot ausgenommen. Das Land Baden Württemberg werde verurteilt, Luftschutzmaßnahmen „schnellstmöglich“, beziehungsweise ab kommenden Jahr im gesamten Stadtgebiet durchzusetzen. „Die Planungsbehörde des Landes ist mit den bisherigen Maßnahmen der Verpflichtung, die Grenzwerte zurLuftreinhaltung einzuhalten, nicht im gebotenen Umfang nachgekommen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung am Freitagmorgen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit stünden im Vordergrund, weshalb auch Verbote nicht unterbleiben könnten.

Das Gericht berief sich im Urteil im Wesentlichen auf die mündliche Verhandlung von vergangener Woche, in der es aufgezeigt hatte, dass Fahrverbote nötig seien und auch möglich wären, um wie gefordert die seit Jahren über den Grenzwerten liegende Belastung der Atemluft in Stuttgart mit Stickstoffdioxid stark zu reduzieren. Andere „Teillösungen“, wie die Verbote zeitlich oder räumlich zu beschränke, wertete das Gericht als nicht ausreichend.

Richter: Land könne eigene Wege suchen

Wie ein konkretes Fahrverbot auszugestalten sei, überlässt das Gericht dabei dem Land. Die Maßnahmen seien jedoch im Grunde mit den Anforderungen einer von der Deutschen Umwelthilfe ins Spiel gebrachten „Blauen Plakette“ vereinbar. Diese seien die „effektivste, einzige und schnellstmögliche Maßnahme“, um die Fahrverbote auch schon 2018 in Kraft zu setzen, betonte Richter Kern. Ein solches Urteil sei „kein kreativer Vorschlag“, wie vom Landesverkehrsministerium nach der mündlichen Verhandlung behauptet. Kern ging auch näher darauf ein, wie eine Beschilderung sein könnte. Er schlug vor, die grüne Plakatte auf dem Umweltzonen-Schild abzudecken. Das Land könne mit eigenen Schildern arbeiten, auf denen stünde „Benziner ab Euro 3, Diesel ab Euro 6“. Das Gericht eröffne dadurch dem Land lediglich eine Möglichkeit, eine Lösung für das Umweltproblem zu finden. Das Land könne nun selbst „eigene Wege suchen, um den Bürger zu schützen“. Eine Berufung und eine Sprungrevision ließ Richter Kern zu.