Tausende demonstrierten am Sonntag in Berlin „Gegen Hass und Rassismus im Bundestag“. Bild oben: Handwerker bauen die Sitze im Parlament um. Foto: AFP, dpa (2)

Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist mit der AfD eine rechtspopulistische Partei im Bundestag vertreten. Wird das die parlamentarische Arbeit beeinflussen? Schon die konstituierende Sitzung am Dienstag wird zum Testfall.

Berlin - Im Prinzip hat der Bundestag schon auf den Einzug der AfD ins Parlament reagiert, bevor die Wählerinnen und Wähler der Partei überhaupt den Weg nach Berlin ebneten. Knapp vier Monate vor der Wahl änderte das Parlament seine Geschäftsordnung in einem entscheidenden Punkt. Mit den Stimmen der Koalition, gegen die der Grünen und mit den Enthaltungen der Linksfraktion entschied der Bundestag, dass das Amt des Alterspräsidenten künftig nicht mehr an den nach Lebensjahren ältesten Abgeordneten vergeben werden soll – sondern nach dessen Dienstjahren im Parlament.

Warum? Man muss nicht besonders scharfzüngig sein, um diese Regeländerung als eine „Lex AfD“ zu deuten, auch wenn die inhaltliche Begründung anders lautete. In dem Vorschlag des damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) an den Ältestenrat hieß es, die künftige Regelung solle gewährleisten, dass nicht ein völliger Neuling, sondern jemand mit der nötigen Parlamentserfahrung die Sitzung leite. Das hatte bisher nie gestört. Der Alterspräsident leitet die erste Sitzung nach einer Wahl, bis ein neuer Bundestagspräsident gewählt wurde. Er hält auch die Eröffnungsrede.

Die zehn wichtigsten Fakten zur AfD und zu ihrer Entstehung sehen Sie im Video:

Die Mehrheit will Gleichbehandlung

Man konnte sich schon im Frühjahr ausrechnen, dass diese Aufgabe mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dem niedersächsischen AfD-Mann Wilhelm von Gottberg zugefallen wäre. Gottberg, 77 Jahre, früher Vizepräsident des Bunds der Vertriebenen, löste vor Jahren mit Zitaten zum Holocaust Aufregung aus. Damals war er noch CDU-Mitglied. Die „Zeit“ veröffentlichte im März einen entsprechenden Text aus dem „Ostpreußenblatt“, in dem Gottberg den italienischen Neofaschisten Mario Consoli zitiert: „Die Propaganda-Dampfwalze wird mit den Jahren nicht etwa schwächer, sondern stärker, und in immer mehr Staaten wird die jüdische ‚Wahrheit‘ über den Holocaust unter gesetzlichen Schutz gestellt.“ Und weiter: „Der Holocaust muss ein Mythos bleiben, ein Dogma, das jeder freien Geschichtsforschung entzogen bleibt.“ Dem Zitat folgt der Satz des Autors: „Wir haben dem nichts hinzuzufügen.“ Öffentliche Distanzierungen von diesen Aussagen sind nicht bekannt geworden.

Ist eine Geschäftsordnungsänderung ein legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung, wenn es darum geht zu verhindern, dass ein gewählter Abgeordneter womöglich Unerträgliches im Parlament äußert und im In- und Ausland gehört wird? Eine knappe Mehrheit von 53 Prozent fand es in einer Forsa-Umfrage für den „Stern“ richtig, dass die AfD nicht den Alterspräsidenten stellen soll. Diese Haltung allerdings steht in einem klaren Widerspruch zu einem anderen Ergebnis der Umfrage: Knapp zwei Drittel der Befragten plädieren dafür, die AfD-Fraktion in der parlamentarischen Auseinandersetzung genauso zu behandeln wie alle anderen auch.

Streit um Vize-Präsidenten ist kein Novum

Debatten über Alterspräsidenten gab es im Parlament schon vor dem Einzug der Rechtspopulisten. Als der Schriftsteller Stefan Heym 1994 ein Direktmandat im Prenzlauer Berg für die offene Liste der damaligen PDS errang, hielt er zwar die Rede als Alterspräsident, aber die Union verweigerte ihm in einem bis dato nie dagewesenen Akt den Beifall.

Auch wenn es um die Posten der Vizebundestagspräsidenten geht, auf die jede Fraktion einen Anspruch hat, gibt es immer wieder Geschäftsordnungsdebatten und auch Streitfälle. So war lange eben gerade nicht selbstverständlich, dass jede Fraktion Anspruch auf einen Stellvertreterposten hat. Nachdem dies dann durchgesetzt worden war und die PDS 1998 erstmals in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen war, versuchte die CSU mit einer Geschäftsordnungsdebatte einen Vize aus der damaligen PDS zu verhindern. Das gelang am Ende nicht, Petra Bläss wurde gewählt.

Aber auch über einzelne Kandidaten gab es schon Streit. An der Spitze des Parlaments müssen Abgeordnete auf eine überparteiliche Weise fürs ganze Haus stehen können. In diesem Punkt steht dem Bundestag am Dienstag der erste Konflikt mit der AfD-Fraktion ins Haus. Nach dem bisherigen Stand der Dinge will die Fraktion den Abgeordneten Albrecht Glaser als Kandidat für das Vizepräsidentenamt aufstellen. Wegen dessen Haltung, dem Islam die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit abzusprechen, signalisieren Abgeordnete aus allen anderen Fraktionen Ablehnung für diesen Kandidaten. Die AfD hat zwar Anspruch auf einen Sitz im Präsidium, aber wie alle Fraktionen ist sie gehalten, einen Kandidaten zu präsentieren, der auch mehrheitsfähig ist.

Am Dienstag kann es dauern

Dass ein Kandidat einer Fraktion nicht gewählt wird, ist kein Novum. Vor zwölf Jahren gelang es der Linkspartei überraschend nicht, mit dem Parteichef Lothar Bisky ihren Vorschlag durchzusetzen. Die Sitzung nahm einen Verlauf, der so zuvor noch nicht da gewesen war. Dreimal wurden die Abgeordneten im Oktober 2005 zur Abstimmung über den Kandidaten der Linkspartei gebeten, in jedem der drei Wahlgänge fiel Bisky durch.

Schließlich beendete das Parlament seine konstituierende Sitzung, ohne dass das Präsidium komplett gewesen wäre. Die Linkspartei fühlte sich diskreditiert. Erst an einem darauffolgenden Sitzungstag im November trat statt Bisky die Abgeordnete Petra Pau an – und wurde gewählt.

Wie die Wahl am Dienstag verlaufen wird, ist bisher nicht vorauszusehen. Fest steht nur: Es könnte dauern. Nach der Wahl von Wolfgang Schäuble als künftigem Bundestagspräsidenten stehen die Stellvertreterwahlen an. Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments nötig. Für einen zweiten Wahlgang können neue Bewerber vorgeschlagen werden. Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte Glaser nicht gewählt werden, sind weitere Wahlgänge nur nach Vereinbarung mit dem Ältestenrat zulässig. Schlägt eine Fraktion einen neuen Bewerber vor, geht es von vorne los.